Die Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung (einem Leichenfund ist nicht zwangsläufig eine Tat/ein Verbrechen vorausgegangen), zählt auch zu den Leistungsmerkmalen eines Gebäudedienstleisters, sofern der Betrieb über einen ausgebildeten Desinfektor verfügt.
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Viele Menschen leben noch in hohem Alter alleine. Es gibt keine Nachkommen oder diese wohnen weit entfernt.
Die Anonymität eines Jeden nimmt leider immer mehr Einzug in unseren Alltag.
Nicht selten verstirbt ein Mensch in seinen Räumlichkeiten oder setzt seinem Leben ein Ende und die Außenwelt nimmt seine Abwesenheit erst Wochen später wahr.
Wenn Sie als Vermieter oder Wohnungsverwalter mit dieser Situation konfrontiert werden, sollten Sie für die weitere Vorgehensweise unbedingt einen Desinfektor zu Rate ziehen – im besten Fall max. 24 Stunden nach dem Leichenfund.
Wenden Sie sich an uns – wir agieren diskret und pietätvoll.